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Metadaten

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
18.07.1934
Band
Nr. 165
Erscheinungsjahr
1934
Sprache
Deutsch
Strukturtyp
Ausgabe/Heft
Sammlung(en)
Historische Zeitungen
Reichsanzeiger und seine Vorgängerzeitungen
PURL
https://digi.bib.uni-mannheim.de/urn/urn:nbn:de:bsz:180-digper-64895
URN
urn:nbn:de:bsz:180-digper-64895
DFG-Viewer
DeutReunP_856399094_19340718
OAI-Identifier
DeutReunP_856399094_19340718
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Börsenbeilage
Strukturtyp
Abschnitt

Inhaltsverzeichnis

  • [Zeitung] Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
    • [Jahr] 1934
      • [Monat] 7
        • [Tag] 18
          • [Ausgabe/Heft] 18.07.1934 [1]
            • [Abschnitt] Amtliches. [1]
            • [Abschnitt] Nichtamtliches. 3
            • [Abschnitt] Handelsteil. 3
            • [Abschnitt] Erste Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zweite Beilage [1]
            • [Abschnitt] Dritte Beilage [1]
            • [Abschnitt] Vierte Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zentralhandelsregisterbeilage [1]
            • [Abschnitt] Börsenbeilage
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Titel
18.07.1934Amtliches.Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.Beschlüsse des Frachtenausschusses Berlin.Bekanntmachung der Filmoberprüfstelle, betreffend den Widerruf der Zulassung eines Bildstreifens.Betrieb der Zucker-, Stärkezucker- und Rübensaftfabriken im Monat Juni 1934.Versteuerte und steuerfrei abgelassene Zuckermengen im Monat Juni 1934.Anordnung des Reichsbeauftragten zur Regelung des Absatzes von Frühkartoffeln.Verordnung über Einlaßstellen für untersuchungspflichtiges Obst und für untersuchungspflichtige lebende Pflanzen und frische Teile von solchen. Vom 17. Juli 1934.Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Merseburg, betreffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.Nichtamtliches.Handelsteil.Erste BeilageÖffentlicher Anzeiger.Zweite BeilageDritte BeilageVierte BeilageZentralhandelsregisterbeilageBörsenbeilage
Autor
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